Engagierte Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Eine betriebliche Altersversorgung motiviert die Mitarbeiter, stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen und der Arbeitgeber spart ganz nebenbei Lohnnebenkosten. Zudem ist sie ein interessantes Instrumentarium, um sich als Arbeitgeber im Kampf um Fach- und Führungskräfte am Arbeitsmarkt attraktiv zu machen. Betriebliche Zusagen sind somit in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten und steigendem Fachkräftemangel aus einem guten Personalmanagement nicht mehr wegzudenken.
Seit 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, Teile seines Entgeltes (bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen Rentenversicherung West) zu Gunsten einer staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Dies verpflichtet im Gegenzug den Arbeitgeber, eine entsprechende Lösungsmöglichkeit im Unternehmen anzubieten.
Er kann dabei die Mitarbeiter durch Arbeitgeberleistungen bzw. Zuschüsse zusätzlich zum Aufbau der Altersversorgung motivieren und die Attraktivität des Models nochmals steigern.
Für besonders wertvolle Mitarbeiter und Führungskräfte kann durch eine rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung ein effektives Instrument zur langfristigen und nachhaltigen Mitarbeiterbindung genutzt werden.
Für die Einrichtung und Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung (arbeitnehmer- wie auch arbeitgeberfinanziert) stehen fünf verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, so genannte „Durchführungswege“, zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage.
Die Wahl der richtigen Gestaltungslösung ist von vielen individuellen Einflussfaktoren abhängig: Der Situation des Unternehmens, möglichen tarifvertraglichen Regelungen und der Belegschaftsstruktur. Gerne finden wir auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung eine für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte und nachhaltige Lösung.
Unsere Leistungen
- Professionelle und unabhängige Beratung
- Erstellung eines maßgeschneiderten Versorgungskonzeptes auch unter Einbeziehung bereits im Unternehmen implementierter Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung
- Tarifgestaltung mit Entgeltumwandlung und Einbindung von freiwilligen oder tarifvertraglichen Arbeitgeberleistungen
- Gestaltung von Führungskräfteversorgungen (arbeitgeber- wie auch arbeitnehmerfinanziert)
- Unterstützung bei der Erstellung von Versorgungsordnung, Betriebsvereinbarung, Mitarbeitervereinbarung
- Mitarbeiterpräsentationen sowie bedarfsgerechte und individuelle Beratung der Mitarbeiter
- Ständige Betreuung auch nach Vertragsabschluss (z.B. bei Mitarbeiterfluktuation etc.)